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Miteinander anstatt gegeneinander beim Nachtleben

  • Hohe Eintrittshürden abbauen und Schaffung schlanker Regulierungen: Die Eintrittshürden für Nachtlokale sind in Zürich sehr hoch und gerade für neue und nicht primär kommerzielle Betriebe teilweise nicht zu überwinden. Insbesondere bei zeitlich klar begrenzten Zwischennutzungen soll die Stadt und der Kanton auf unnötig hohe Hürden verzichten und so die Vielfalt des Zürcher Nachtlebens steigern. Zudem soll bei der Umsetzung von Vorschriften für Nachtlokale die jeweilige spezifische Situation massgeblich berücksichtigt werden und so ein schlankes und vereinfachtes Bewilligungsverfahren geschaffen werden.
     

  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen bei Lärmklagen: Lärmklagen, selbst wenn diese lediglich von Einzelpersonen vorgebracht werden, können das Bestehen eines Nachtlokals erheblich gefährden oder sogar verunmöglichen. Bei der Beurteilung einer Lärmbeschwerde soll deshalb die Anzahl der Beschwerdeführer, aber auch die jeweilige Vorgeschichte bspw. Eröffnungszeitpunkt des Nachtlokals, der Zeitpunkt des Zuzugs der Beschwerdeführer sowie eine allfällige Quartieraufwertung berücksichtigt werden.
     

  • Liberale Praxis für Aussenwirtschaften: Aussenwirtschaften sind ein wichtiger Bestandteil für eine lebendige Stadt und Kanton. Daher sind Aussennutzungen bis Mitternacht oder darüber hinaus an geeigneter Lage zuzulassen

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